Neu gültige 3G-Regelung

Zum 24.11.2021 tritt in allen unseren Betrieben die 3G-Reglung am Arbeitsplatz in Kraft. Dadurch wird sichergestellt, dass alle unsere Mitarbeiter genesen, geimpft oder getestet sind.

Aber auch für alle Kunden, Lieferanten und Gäste gilt ab sofort die 3G-Regelung auf unserem gesamten Betriebsgelände. Wir gehen davon aus, das auch unsere Kunden und Lieferanten diese gesetzliche Vorgabe umsetzen und anwenden. Wir behalten uns jedoch vor, Impfzerifikate und Testnachweis vor Betreten des Betriebsgeländes zu kontrollieren.

 

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